Was kostet Ihr Recht?



Auf dieser Seite möchte ich Ihnen einen Überblick über die Kosten einer Beratung bzw. Beauftragung geben.

Die Vergütung der Rechtsanwälte wird durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ) geregelt.

Es handelt sich hierbei um gesetzliche Gebühren, welche nicht durch geringere Vergütungsvereinbarungen herabgesetzt werden können.

Die Höhe der Vergütung ist in Gebührentabellen durch den Gesetzgeber festgelegt und richtet sich, z.B. in Zivilsachen nach dem Streitwert, also der Höhe der Geldforderung oder des wirtschaftlichen Interesses der Partei.

Je nach Umfang der Tätigkeit erhält der Anwalt für die außergerichtliche Vertretung eine Geschäftsgebühr in Höhe von üblicherweise 1.3.

Für die gerichtliche Tätigkeit erhält er eine Verfahrensgebühr von 1.3, für die Teilnahme an einer Verhandlung eine Terminsgebühr von 1.2 und für die Mitwirkung an einer Eingigung eine Einigungsgebühr von 1.0.

Die vorgerichtliche Geschäftsgebühr wird zur Hälfte auf die gerichtliche Verfahrensgebühr angerechnet.

Hinzu kommen Auslagen und die gesetzliche MWSt.

Falls Sie einen ungefähren Überblick über die zu erwartenden Kosten Ihres Rechtsstreits wünschen, scheuen Sie sich nicht mich zu fragen oder nutzen Sie diesen Online Prozeßkostenrechner

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Falls Sie nur eine Beratung wünschen, ohne weitere anwaltliche Tätigkeit, sollte eine Gebührenvereinbarung geschlossen werden.

Hier richtet sich die Höhe der Gebühren nicht nach dem Streitwert, sondern nach Stundensätzen.

Auf Grund der günstigen Kostenstruktur meiner Kanzlei kann ich einen im Verhältnis günstigen Stundensatz, bei minutengenauer Abrechnung berechnen, was im Durchschnitt der üblichen Vergütung als niedrig anzusehen ist.

Falls Sie Verbraucher sind, betragen die maximalen Kosten der Erstberatung € 190.- zzgl MWSt.

In Strafsachen werden Rahmengebühren berechnet, welche je nach Bedeutung und Aufwand variieren.

Ein durchschnittliches Strafverfahren vor dem Amtsgericht mit Haupverhandlung verursacht Kosten von ca. € 500,- zzgl. Auslagen und MWSt.

Genaue Angaben, über die in Ihrem Fall zu erwartenden Kosten, kann ich in einem persönlichem Gespräch machen.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten.
Jedoch sind nicht alle Rechtsgebiete in Ihrem Versicherungsvertrag beinhaltet oder überhaupt versicherbar.

Ich kann selbstverständlich für Sie die Kostenanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung stellen.
Dies ist meist mit einer anderen kostenpflichtigen Tätigkeit verbunden, weshalb es sinnvoll sein kann, vor Mandatserteilung selbst bei der Rechtsschutzversicherung nachzufragen, ob das relevante Rechtsgebiet versichert ist.

Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und sich die anwaltliche Vertretung nicht leisten können, so kann im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung Prozeßkostenhilfe, bei der außergerichtlichen Tätigkeit Beratungshilfe bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Für den Fall der Beratungshilfe sollten Sie vorher bei dem Amtsgericht den Beratungshilfeantrag stellen und den erteilten Beratungshilfeschein bei der ersten Beratung vorlegen.

Die anwaltliche Beratung mag zunächst etwas Geld kosten, jedoch kann die Ersparnis durch das anschließende richtige Verhalten viel höher sein.